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   BVerwG, 11.08.1995 - 7 B 295.95   

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https://dejure.org/1995,3320
BVerwG, 11.08.1995 - 7 B 295.95 (https://dejure.org/1995,3320)
BVerwG, Entscheidung vom 11.08.1995 - 7 B 295.95 (https://dejure.org/1995,3320)
BVerwG, Entscheidung vom 11. August 1995 - 7 B 295.95 (https://dejure.org/1995,3320)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Qualifizierung von Vermögen als Parteivermögen - Treuhänderische Verwaltung einer mit Mitteln der SED/PDS gegründeten GmbH - Gerinwertigkeit der seinerzeit überlassenen Grundausstattung im Vergleich zu den damit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DDR: PartG § 20 b; GG Art. 14 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1996, 349
  • NJ 1996, 96
  • NJ 1996, 97
  • VIZ 1996, 153
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 14.10.2004 - 6 B 6.04

    DDR; Parteien; verbundene juristische Personen; Treuhandvertrag; Vertragsrecht

    Danach kann die Herkunft des Stammkapitals im Anwendungsbereich des § 20 b Abs. 2 PartG-DDR zweifellos Bedeutung erlangen, da sie zu den zur Gründung der Gesellschaft gehörenden Umständen gehört (s. auch Beschluss vom 11. August 1995 - BVerwG 7 B 295.95 - Buchholz 115 Sonstiges Wiedervereinigungsrecht Nr. 5 = VIZ 1996, 153).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die mit der Treuhandverwaltung nach § 20 b PartG-DDR verbundenen Vermögensnachteile entweder außerhalb des Gewährleistungsbereichs des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG liegen oder, soweit vorübergehend unbelastete Alt- und Neuvermögen betroffen sind, mit Art. 14 Abs. 1 GG in Einklang stehen (Urteil vom 11. März 1993 - BVerwG 7 C 15.92 - BVerwGE 92, 196 , Beschluss vom 11. August 1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 14.10.2004 - 6 B 7.04

    Anforderungen an die Zulassung der Revision; Sicherung von Vermögenswerten von

    Danach kann die Herkunft des Stammkapitals im Anwendungsbereich des § 20 b Abs. 2 PartG-DDR zweifellos Bedeutung erlangen, da sie zu den zur Gründung der Gesellschaft gehörenden Umständen gehört (s. auch Beschluss vom 11. August 1995 BVerwG 7 B 295.95 Buchholz 115 Sonstiges Wiedervereinigungsrecht Nr. 5 = VIZ 1996, 153).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die mit der Treuhandverwaltung nach § 20 b PartG-DDR verbundenen Vermögensnachteile entweder außerhalb des Gewährleistungsbereichs des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG liegen oder, soweit vorübergehend unbelastete Alt- und Neuvermögen betroffen sind, mit Art. 14 Abs. 1 GG in Einklang stehen (Urteil vom 11. März 1993 BVerwG 7 C 15.92 BVerwGE 92, 196 , Beschluss vom 11. August 1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 14.10.2004 - 3 B 7.04

    Zulassung zur Revision - Begrüudung einer Revision mit der Beschwerde -

    Danach kann die Herkunft des Stammkapitals im Anwendungsbereich des § 20 b Abs. 2 PartG-DDR zweifellos Bedeutung erlangen, da sie zu den zur Gründung der Gesellschaft gehörenden Umständen gehört (s. auch Beschluss vom 11. August 1995 - BVerwG 7 B 295.95 - Buchholz 115 Sonstiges Wiedervereinigungsrecht Nr. 5 = VIZ 1996, 153).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die mit der Treuhandverwaltung nach § 20 b PartG-DDR verbundenen Vermögensnachteile entweder außerhalb des Gewährleistungsbereichs des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG liegen oder, soweit vorübergehend unbelastete Alt- und Neuvermögen betroffen sind, mit Art. 14 Abs. 1 GG in Einklang stehen (Urteil vom 11. März 1993 - BVerwG 7 C 15.92 - BVerwGE 92, 196 [BVerwG 11.03.1993 - 7 C 15/92], Beschluss vom 11. August 1995, a.a.O.).

  • VG Berlin, 08.02.2007 - 29 A 10.06

    Berechnung des Altvermögens einer Gesellschaft der DDR; Entlassung des

    Dieses belastete Vermögen umfasst aufgrund der in § 20 b Abs. 2 PartG-DDR enthaltenen Surrogatsklausel auch dasjenige Vermögen, dessen Erwerb auf die geschäftliche Nutzung des belasteten Vermögens zurückzuführen ist (BVerwG, Beschluss vom 11. August 1995 - BVerwG 7 B 295.95 - KPS §§ 20 a, b PartG-DDR, B II 1/95), also insbesondere auch die Früchte des belasteten Altvermögens (Toussaint, ZAP-Ost, Fach 19, S. 329).
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